Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Food Consulting GmbH
Holunderweg 15 | 49509 Recke
Registergericht: Amtsgericht Steinfurt, HRB 15522
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Daniel Denker, MBA
USt-IdNr.: DE455808973
(Stand: 25. Juli 2025)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Food Consulting GmbH (nachfolgend „Berater“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs-, Projektmanagement- und Managementleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmensberatung, Food Consulting, Interim Management, Produktionsoptimierung, Projektleitung für Greenfield/Brownfield Projekte, Teamentwicklung und Coaching).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Berater in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Der spezifische Gegenstand der Leistung wird in einem gesonderten Angebot oder Vertrag (nachfolgend „Einzelauftrag“) festgelegt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelauftrag haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsnatur (Dienstvertrag)
(1) Der Berater erbringt seine Leistungen, sofern im Einzelauftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte beratende, unterstützende oder management-bezogene Tätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolgs. Der Berater schuldet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(2) Dies gilt insbesondere auch für Leistungen wie „Produktionsoptimierung“, „Kosten- & Umsatzoptimierung“ oder „Lean Six Sigma Projektleitungen“, bei denen der Berater die Analyse, Beratung und Prozessbegleitung schuldet, nicht jedoch die Erreichung eines bestimmten, messbaren Einspar- oder Optimierungsziels.
(3) Soweit der Berater im Rahmen seiner Tätigkeit Konzepte, Analysen, Pläne oder sonstige Unterlagen (nachfolgend „Ergebnisse“) erstellt, dienen diese der Unterstützung der beratenden Tätigkeit. Eine Garantie für die Erreichung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, die Marktfähigkeit von Produkten oder das Bestehen von Audits wird hiermit nicht übernommen.
(4) Der Berater ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen nach eigenem Ermessen Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) heranzuziehen. Er bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber alleinverantwortlich.
§ 3 Vergütung, Spesen und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung (Honorar) richtet sich nach den im Einzelauftrag vereinbarten Sätzen (z. B. Tagessatz, Stundensatz oder Pauschalpreis). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen, Auslagen und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Auftragserfüllung anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind. Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet, sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang beim Berater.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Berater bei der Erbringung seiner Leistungen unentgeltlich und nach besten Kräften zu unterstützen. Er schafft in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Berater insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten (z. B. bestehende Konzepte, BWA, technische Pläne, Zugang zu relevanten Mitarbeitern und Systemen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß, so ist der Berater berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Reisekosten) dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen. Die aus der Verzögerung resultierenden Folgen, insbesondere eine Verlängerung von Leistungsfristen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Sonderbestimmungen Interim Management
(1) Erbringt der Berater Leistungen im Bereich „Interim Management“, gelten die folgenden Absätze (2) und (3) ergänzend.
(2) Sofern der Berater (oder eine von ihm gestellte Person) im Rahmen des Interim Managements lediglich beratend, projektleitend oder in einer Stabsfunktion ohne Organstellung tätig wird, gelten die regulären Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die Haftungsregelung in § 7.
(3) Wird der Berater (oder eine von ihm gestellte Person) vom Auftraggeber ausdrücklich als Organ (z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist) der Gesellschaft des Auftraggebers oder einer verbundenen Gesellschaft bestellt, treten die gesetzlichen Haftungsregelungen für Organe (insb. § 43 GmbHG, § 93 AktG) neben diesen Vertrag. Diese zwingende Organhaftung kann durch diese AGB nicht beschränkt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, für den Berater auf Kosten des Auftraggebers eine angemessene D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) abzuschließen und während der Dauer der Organstellung aufrechtzuerhalten.
§ 6 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
(1) Alle vom Berater erstellten Unterlagen, Konzepte, Entwürfe, Analysen und sonstigen Ergebnisse (nachfolgend „Werke“) sind geistiges Eigentum des Beraters und urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält, sofern im Einzelauftrag nicht anders vereinbart, mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare und zeitlich unbeschränkte Recht, die Werke ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte (ausgenommen zwingend erforderliche Weitergaben, z.B. an Behörden oder Finanzierer), die Veröffentlichung oder die Vervielfältigung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Beraters. Eine Nutzung der Werke für andere Zwecke als im Einzelauftrag vereinbart (z. B. Nutzung eines Konzepts für eine zweite Produktionsstätte) ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Honorarvereinbarung.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Berater. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Werke vor vollständiger Bezahlung der Vergütung nicht berechtigt (Eigentums- und Rechtevorbehalt).
§ 7 Haftung
(1) Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt:
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
 - b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 8,
 - c) im Rahmen von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).14
 
(2) Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haftet der Berater auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Beraters für leichte Fahrlässigkeit (d. h. bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten) ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Absatz 2 (leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten) wird für Sach- und Vermögensschäden summenmäßig auf 5.000.000 € pro Schadensfall begrenzt. Dieser Betrag entspricht der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Beraters.
(5) Der Berater haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit (z. B. wettbewerbs-, marken- oder lebensmittelrechtliche Konformität von Kennzeichnungen) von Maßnahmen oder Produkten, die auf seinen Empfehlungen basieren, sofern er nicht ausdrücklich mit einer rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
(6) Bei Projektleitungen (insb. Greenfield/Brownfield Projekte) ist die Haftung des Beraters auf seine eigene Projektmanagement- und Beratungstätigkeit beschränkt. Der Berater haftet nicht für Ausführungsfehler, Mängel oder Verzögerungen von Dritten (z. B. Architekten, Fachplanern, Bauunternehmen), die direkt vom Auftraggeber oder auf dessen Veranlassung beauftragt wurden, es sei denn, diese Dritten sind Erfüllungsgehilfen des Beraters.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Rezepturen, Finanzkennzahlen, strategische Planungen) streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Einzelauftrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für eine Dauer von 3 Jahren.
§ 9 Datenschutz (DSGVO)
(1) Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. von dessen Ansprechpartnern) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Beraters.
(3) Sofern der Berater im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten (z. B. Mitarbeiter- oder Kundendaten des Auftraggebers im Rahmen von HR-Beratung oder Teamentwicklung) verarbeitet, was einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO gleichkommt, verpflichten sich die Parteien, hierfür vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) zu schließen.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Einzelauftrag. Sie kann auf bestimmte Zeit (Projektende) oder auf unbestimmte Zeit (Dauerberatung) geschlossen werden.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Rheine.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).